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Ehrenordnung

 

Unser Verein

Ehrenordnung des Pirnaer Rudervereins 1872 e.V.

1 Ehrungen / Auszeichnungsarten

1.1 Ehrenmitgliedschaft

  • Ehrenmitglied
  • Ehrenvorsitz

1.2 Goldene Vereinsnadel

1.3 Silberne Ehrennadel (PRV-Ehrung)

1.4 Ehrung 50 Jahre in einem dt. Ruderverein (DRV-Ehrung)

1.5 Besondere Ehrungen des PRV

1.6 Ehrungen zu runden und besonderen Geburtstagen

 

2 Ehrungen /Auszeichnungen konkret

2.1 Ehrenmitgliedschaft (Satzung §2 (3))
Ehrenmitglied des PRV 1872 e.V.

  • hohe Verdienste und Unterstützung für den Verein
  • besondere Leistungen (sportlich, ehrenamtlich, ÜL-Trainertätigkeit)
  • über 20 Jahre eine aktive Arbeit im Verein geleistet hat

Ehrenvorsitz

  • besondere Form der Ehrenmitgliedschaft
  • 15 Jahre im Vorstand gearbeitet hat, davon mindestens 5 Wahlperioden als Vorsitz

2.2 Goldene Vereinsnadel

  • besondere Leistungen (sportlich, ehrenamtlich, ÜL-Trainertätigkeit)
  • über 25 Jahre eine aktive Arbeit im Verein, dem Vorstand oder einer anderen Funktion im Verein oder als ÜL/Trainer geleistet hat

2.3 Silberne Vereinsnadel

  • 25 Jahre aktive Vereinsmitgliedschaft

2.4 Ehrung 50 Jahre in einem deutschen Ruderverein

Die Auszeichnung wird auf Antrag beim DRV verliehen, für 50 Jahre Mitgliedschaft in deutschen Rudervereinen.

2.5 Besondere Ehrungen des PRV für

  • außergewöhnliche Leistungen zum Wohle des Vereins
  • besondere Erfolge im Wettkampf-, Freizeit- oder Wanderrudern
  • besondere Honoratioren / Unterstützer des Vereins
  • Legende des Pirnaer Ruderns für langjährige, ehemalige Aktive, Funktionäre oder Unterstützer um das Rudern in Pirna

2.6 Ehrungen zu runden Geburtstagen und besonderen Anlässen

  • das Vereinsmitglied ist in geeigneter Weise zu würdigen, Art und Weise obliegt dem Vorstand oder Ehrenausschuss

 

3 Antragstellung / Beschluss / Aberkennung von Ehrungen

Der Antrag auf eine Ehrung kann durch alle Mitglieder, den Vorstand oder seinen Gremien erfolgen.

Der Antrag ist schriftlich mit einer Begründung beim Vorstand, beim Ehrenausschuss oder direkt an die Mitgliederversammlung einzureichen.

Ehrenmitgliedschaften und Ehrenvorsitz werden gemäß Satzung §2 (3) durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Alle anderen Ehrungen können durch den Vorstand beschlossen werden.

Ehrungen, die sich aus der Mitgliedschaft (2.3/2.4) ergeben, sind durch den Ehrenausschuss oder die Mitgliederverwaltung dem stellv. Vorsitzenden – Verwaltung einzureichen. 

Die Ernennung als Legende des Pirnaer Ruderns beruht aus den Vorschlägen des Ehrenausschuss oder der Mitgliederverwaltung / Archiv und wird durch den Vorstand bestätigt.

Eine Aberkennung von Ehrungen ist möglich, wenn die geehrte Person 

  • sich grob vereinsschädigend verhält oder
  • rechtskräftig aus einer Mitgliederorganisation oder seiner Funktion, die mit der Ehrung im direkten Zusammenhang steht, ausgeschlossen wird.

Für die Aberkennung der Ehrung ist das Organ zuständig, das die Ehrung beschlossen hat. Die Aberkennung ist dem/der Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

 

4 Zeitpunkt der Ehrung / Auszeichnung

Der Zeitpunkt der Ehrung ist so zu wählen, dass bei den zu Ehrenden ein guter Zusammenhang zwischen Ehrung und Anlass entsteht.

Ehrenmitgliedschaften und Ehrenvorsitz werden in der MV ausgesprochen. Alle anderen Ehrungen und Auszeichnungen können auch zu den wichtigen Vereinsterminen (u.a. Anrudern, Ruderfest, Siegerfeier) überreicht werden.

 

5 Veröffentlichung / Nachweis

Die Veröffentlichung erfolgt über die Vereinsmedien (u.a. Internet-Vereinsseite, Newsletter, Aushang im Verein). Die Legenden des Pirnaer Ruderns sind in geeigneter Weise im Bootshaus bekannt zu machen.

Durch den stellv. Vorsitzenden – Verwaltung oder ein Mitglied des Ehrenausschuss sind die Ehrungen und Auszeichnungen in einem Register zu führen.

PRV 1872 e.V.
beschlossen zur MV 2024